Rettungsgasse bilden
Bei einem Stau haben Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten oft das Problem, möglichst schnell zum Unfallort zu gelangen, wodurch unter Umständen lebensrettende Minuten verloren gehen. Verkehrsteilnehmer müssen bei Stau für die Einsatzkräfte eine Rettungsgasse bilden.
In Deutschland wurde die Rettungsgasse 1982 eingeführt. Die Bildung der Rettungsgasse ist in Deutschland sowie in Österreich und wenigen anderen Ländern verpflichtend vorgeschrieben.
„Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.“ - § 11 Abs. 2 StVO
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