Man braucht
- mindestens 7 Mitglieder
- eine Satzung
- einen Notar für die Anmeldung im Vereinsregister
Ablauf der Gründung eines gemeinnützigen e.V.:
- Erstellung einer Satzung durch die Gründungsmitglieder
- Vorlage der Satzung beim Finanzamt, um die Gemeinnützigkeit prüfen zu lassen
- Gründungsversammlung, in der die Satzung beschlossen und der Vorstand gewählt wird
- die Satzung und das Protokoll der Gründungsversammlung wird von den Gründungsmitgliedern unterschrieben
- Anmeldung des Vereins beim Vereinsregister (Amtsgericht)
Die Vereinssatzung beinhaltet mindestens
- Vereinsname
- Vereinssitz (nur den Ort, nicht die Straße angeben)
- Regelung zur Eintragung des Vereins
- Vereinszweck
- Aus- und Eintritt von Mitgliedern
- Mitgliedsbeiträge
- Beurkundung von Beschlüssen (Protokollierung)
- Bildung des Vorstandes
- Einberufung der Mitgliederversammlung (wann und wie)
Kosten der Vereinsgründung
90 - 140 €, falls die Satzung selbst und nicht von einem Rechtsanwalt erstellt wird.
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